Qualitätskriterien für selektive Vertriebssysteme + Checkliste
Selektive Vertriebssysteme stellen für Markenhersteller eine attraktive Möglichkeit der strategischen Markenführung und des Exklusivsvertriebs dar. Sie setzen es als Instrument zur Markenpflege ein, und um Vertriebsstrukturen zu unterstützen, die zu ihrem individuellen Marketing- und Vertriebskonzept passen.
Vor allem Hersteller hochpreisiger Waren im Luxus-Segment schützen sich vor Preis-Dumping und der Gefahr des „Verramscht-Werdens“ – ebenso vor Händlern, die den gewünschten Anspruch an Gewährleistung und Kundenansprache nicht erfüllen oder sich nicht in einem marken-adäquaten Umfeld bewegen.
Auch Markenhersteller, bei denen nicht das Image, sondern Qualität und Sicherheit der Kunden im Vordergrund stehen, sind häufig selektiv bei der Auswahl ihrer Vertriebspartner.
“Selektive Vertriebssysteme im digitalen Handelsgeschäft, stellen die Basis und den Schlüssel für eine qualitative Markensichtbarkeit und deren Entwicklung.
Thomas Syring,
Director DACH Fristad Kansas,
ehemals Sales Director Central Europe bei Thule Group
Aufgrund der rasant steigenden Zahl von Online-Shops – verbunden mit einem Rückgang des stationären Einzelhandels, sind Markenhersteller nicht selten gezwungen, nicht nur für den stationären, sondern auch für den Online-Handel sinnvolle Qualitätskriterien zu definieren.
Während bei Ladengeschäften Kriterien wie geographisches Umfeld, Ausstattung, Größe der Verkaufsflächen und Präsentation der Ware im Vordergrund stehen, bedarf es im Online-Handel gänzlich anderer Merkmale.
Eine „für die Marke adäquate Online-Präsentation“ ist nur schwer exakt zu definieren. Umso wichtiger sind Themen, wie beispielsweise konsistente Produktbeschreibungen. Herstellern sollte wichtig sein, dass die auf der Website des Vertragspartners vorgehaltenen Produktinformationen und Informationen zur Verfügbarkeit inhaltlich richtig und auf dem neuesten Stand sind.
Kriterien, die es zu regeln gilt
Auch das Einhalten der Vorschriften des Telemediengesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der §§ 312b ff. BGB sollte seitens der Online-Händlers gewährleistet werden. Der Vertragshändler sollte keine rechtswidrigen Inhalte auf seiner Website anbieten oder darauf hinweisen, er sollte unmittelbarer Betreiber der Website sein oder einen vergleichbaren Einfluss und Kontrolle über sein Internetangebot haben.
Die technischen Anforderungen, vor allem die Erreichbarkeit des Online-Angebots, sichere Zahlungsmethoden, Versandbedingungen oder eine SSL-Verschlüsselung sollten genauso Teil des Kriterienkatalogs sein, wie beispielsweise die Such-, Merk- und Filterfunktion, markenspezifische Produktdetailseiten oder sinnvolle Verlinkungen auf weitere Produkte der Marke.
Aufgrund des Wegfalls des persönlichen Kontakts, sollten Anforderungen an den Support per Telefon, E-Mail oder über eine Chat-Hotline definiert werden, ebenso der Umgang mit Beschwerden, Reklamationen und Retouren.
Die Liste ließe sich unendlich fortsetzen. Sie zeigt auf, wie komplex und vielfältig sich Qualitätskriterien für Online-Vertriebspartner gestalten.
Während ein Ladengeschäft allein aufgrund der zur Verfügung stehenden dreidimensionalen Fläche diverse Möglichkeiten hat, sich als ausgewählter und autorisierter Vertriebspartner zu präsentieren, ist diese „Fläche“ im Online-Handel deutlich eingeschränkt. Übersichtlichkeit und Klarheit stehen im Vordergrund. Der Fokus liegt auf Produkt und Preis.
Auch wenn vieles über selektive Partnerverträge geregelt werden kann: Für Markenhersteller ist es eine große Herausforderung, den Vertrieb ihrer Marke im digitalen Handel im Auge zu behandeln.
Hier kann die Lösung der Autorisierungsplattform authorized.by unterstützen.
Mit authorized.by können Markenhersteller vertrauenswürdige Online-Händler, die sich zuverlässig an ihre Vertriebsanforderungen halten, mit dem Gütesiegel “Authorized Partner und TÜV-ShopIdent” als autorisierte Handelspartner auszeichnen. Nach der Autorisierung erscheint die Marke des Herstellers im Siegel. Neben dem Produkt platziert, wird dadurch nicht nur das Markenlogo weitaus häufiger präsentiert, sondern auch die vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zwischen Marke und Händler sichtbar.
So hat die Marke ein effizientes Werkzeug, nicht nur bevorzugte Vertriebspartner kenntlich zu machen, sondern Endverbrauchern ein deutliches Signal zu geben, bei einem ihrer autorisierten Partner einzukaufen.
Das schafft Vertrauen und fördert die Conversion der Shopbetreiber und das Image der Marke.
Darüber hinaus können Markenhersteller autorisierten Händlern über die Plattform ihren aktuellsten Product-Content zur Verfügung stellen und somit den digitalen Handel mit konsistenten Produktbeschreibungen und Bildern zu ihren Markenprodukten versorgen.
“Über die Plattform von authorized.by können wir unseren E-Commerce-Partnern jederzeit die aktuellsten Produktdaten unserer Marken freigeben. So behalten wir die Kontrolle über Qualität und Vollständigkeit unserer Daten. Gleichzeitig können wir den Kundenbedürfnissen besser gerecht werden und gewährleisten einen schnellen Time-to-Market.
Timo Schwarz,
Manager E-Commerce EMEA, MTD Products Inc.
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Wird der Product Content von einem Online-Shop wiederholt nicht abgerufen, kann der Hersteller die Siegelvergabe auf Knopfdruck – und in Echtzeit – unterbinden.
Die Siegel-Vergabe wird einfach und zentral über die Plattform gesteuert und ist kostenlos. Sie kann bestehende Vertriebspartnerschaften ergänzen und in neue Partnerverträge direkt integriert werden.
Sie haben Fragen zur Autorisierung über die Plattform authorized․by oder möchten sich beraten lassen, wie Sie die Autorisierung Ihrer Handelspartnern in Ihren Partnerverträgen nutzen können? Dann freue ich mich, Sie unverbindlich zu beraten.
Patricia Flasshoff
Creative Content Writer I Social Media Content Strategist.